Barrierefreiheit wird Pflicht
Ist Ihre Website bereit?
BFSG
Das müssen Sie wissenAb dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme über 2 Millionen Euro gilt:
Das Gesetz gilt vor allem für B2C-Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen direkt an Verbraucher richten. Auch B2B-Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei sind, wenn End User diese verwenden. Branchen wie E-Commerce, Bankdienstleistungen, Transport und Telekommunikation sind ebenfalls betroffen.
Welche Anforderungen muss
Ihre Website erfüllen?
Das BFSG basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines.

Machen Sie
den BFSG-Check
Mit unserem kostenlosen Website-Check prüfen wir, ob Ihre Seite den BFSG-Vorgaben entspricht. Wir identifizieren potenzielle Barrieren und geben Ihnen eine klare Übersicht über die notwendigen Anpassungen. Sollten wir Barrieren auf Ihrer Website finden, unterstützen wir Sie dabei, diese schnell und effizient zu beseitigen und Ihre Website rechtskonform und benutzerfreundlich zu machen.